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   BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82   

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https://dejure.org/1983,1322
BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82 (https://dejure.org/1983,1322)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 (https://dejure.org/1983,1322)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 2 RU 1/82 (https://dejure.org/1983,1322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 243
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Durch die Verwendung des einheitswertabhängigen Bemessungsmerkmals des von den Finanzbehörden ermittelten Vergleichswertes stellt der Flächenwert einen eng an den Einheitswert angelehnten Maßstab dar, wie er vom Gesetzgeber beim Inkrafttreten des UVNG nach der damaligen steuergesetzlichen Regelung vorgesehen wurde (3 Haug aaO S 25", 272; BT-Drucks IV/120 S 73 zu 5 809 des Entwurfs).

    Der Arbeitsbedarfsmaßstab trägt nach der Auffassung des Gesetzgebers (3 Begründung zum UVNG, BT-Drucks IV/120 S 72) im allgemeinen schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Bedarfs der einzelnen Kulturarten den Gefahrenunterschieden genügend Rechnung, sofern der tatsächliche durchschnittliche Arbeitsbedarf in Ansatz gebracht wird (3 BSG Urteile vom 15. Dezember 1982 aaß).

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 9/76
    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 2M0; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 7-.

    Die mit dem Zugrundelegen von Durchschnittswerten verbundene Typisierung trägt der notwendigen Praktikabilität der Beitragsberechnung Rechnung, der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die Angemessenheit eines anderen Beitragsmaßstabes besondere Bedeutung zukommt (3 BSG Urteil 1977 - 2 RU 9/76 1978,.

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Gegen die hiernach weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber in 55 803 Abs. 1, 816 EVO zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da die für Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (3 BVerfGE 12, 319, 325; 19, 253, 266; H9, 3u3" 362; BSGE 35, 16a, 166).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Dieselbe Beitragshöhe für gleich große Betriebe im jeweiligen örtlichen Bereich bei ünterschiedlicher Wirtschaftsweise und unterschiedlichem Personaleinsatz sowie die höhere BeitragspfliCht großer im Verhältnis zu kleinen Unternehmen ist die Folge der typisierenden und.anSchalierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art - bei der Ordnung von Massenerscheinungen - notwendig und verfassungsreehtlich grundsätzlich hinnehmbar ist (s BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 50, 179, 184).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Gegen die hiernach weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber in 55 803 Abs. 1, 816 EVO zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da die für Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (3 BVerfGE 12, 319, 325; 19, 253, 266; H9, 3u3" 362; BSGE 35, 16a, 166).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 2M0; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 7-.
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Auch soweit eine Differenzierung nach der Unfallgefahr nach den tatsächlichen Gegebenheiten durchführbar wäre, wie der Kläger meint, wird die eingeräumte Möglichkeit der Abstufung für die Berufsgenossenschaft nicht EUM gesetfllchen Zwang (3 BSG Urteile vom ?5. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 und 62/81 -).
  • BSG, 31.07.1980 - 11 RK 7/79

    Satzung - Landwirtschaftliche Krankenkasse - Beitragsklasse - Einheitswert -

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Dieselbe Beitragshöhe für gleich große Betriebe im jeweiligen örtlichen Bereich bei ünterschiedlicher Wirtschaftsweise und unterschiedlichem Personaleinsatz sowie die höhere BeitragspfliCht großer im Verhältnis zu kleinen Unternehmen ist die Folge der typisierenden und.anSchalierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art - bei der Ordnung von Massenerscheinungen - notwendig und verfassungsreehtlich grundsätzlich hinnehmbar ist (s BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 50, 179, 184).
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 2M0; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 7-.
  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72

    Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger

    Auszug aus BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 2M0; 38, 21, 29; BSG Urteile vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118 - und vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 7-.
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 62/81
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R

    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Zutreffend geht der Kläger davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf welche die Beklagte die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen stützt, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194 = SozR Nr. 2 zu § 915 RVO aF; BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl ua BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2; Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 53/85 - = HV-Info 1987, 728; BSGE 68, 123 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2).

    Hinsichtlich des zuletzt genannten Grundrechts hat dies der Senat in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (s BSGE 54, 243, 247= SozR 2200 § 803 Nr. 2; BSGE 68, 123, 124 f = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 21/96 - aaO).

    Unter Zugrundelegung der somit weiter heranzuziehenden Rechtsprechung zu den einschlägigen Vorschriften der RVO (stellvertretend BSGE 54, 243 = SozR aaO; BSGE 68, 123 = SozR 3 aaO) ist davon auszugehen, daß der Flächenwertmaßstab einzeln oder in Kombination mit anderen genannten Maßstäben auch schon allein geeignet ist, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen (vgl Kater/Leube, SGB VII, § 182 RdNr 7; Lauterbach/Deisler, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 182 RdNr 40).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zum bisherigen Recht (s etwa BSGE 54, 243, 246 = SozR aaO), von der hier abzuweichen keine Veranlassung besteht.

    Auch im Zusammenhang mit dem Flächenwertmaßstab hat der Senat auf die rechtliche Möglichkeit hingewiesen, grobe Unbilligkeiten durch eine Härteklausel auszugleichen (BSGE 54, 243, 245 f = SozR aaO).

    Die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber in diesen Vorschriften zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da die für die Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (vgl BSGE 54, 243, 245 = SozR aaO mwN).

  • LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99

    Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Aufbringung der

    Das BSG habe dazu entschieden, dass die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber zum Erlass satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne (Hinweis auf Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - und vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R).

    Die Satzungsbestimmungen, auf welche die Beklagte die vom Kläger beanstandeten Beitragsforderungen stützt, sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13.12.1960 - 2 RU 67/58 - BSGE 13, 189, 194; vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl. u.a. Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Hinsichtlich des allgemeinen Gleichheitssatzes hat dies das BSG in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 246; bestätigt durch Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152), von der hier abzuweichen der erkennende Senat keinen durchgreifenden Grund sieht.

    Auch im Zusammenhang mit dem Flächenwertmaßstab hat das BSG auf die rechtliche Möglichkeit hingewiesen, grobe Unbilligkeiten durch eine Härteklausel auszugleichen (25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 245 f.).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Die Unfallgefahr ist in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung jedenfalls nach der RVO seit der Neuregelung durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) - anders als in der allgemeinen Unfallversicherung - kein bestimmender Faktor für die Beitragserhebung wie in der allgemeinen Unfallversicherung (vgl BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2; 73, 253, 255 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).

    Im Falle der Beitragsgestaltung durch die Satzung der Beklagten erscheint der Flächenwert, der als angemessener Maßstab in Betracht kommt (vgl BSGE 54, 243, 245 = SozR aaO), als Maßstab für die Betriebe mit notwendiger Bodenbewirtschaftung als durchaus plausibel, zumal hierbei auch die Unfallgefahr nicht außer acht gelassen wird (vgl BSGE 54, 243, 246 = SozR aaO).

    Für die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, deren Gegenstände und Produktionsweisen vielfältig sind, wäre dieser Maßstab hingegen nicht sachgerecht; hier ist der gewählte Maßstab des Ertragswerts, der ein Ergebnis der im Unternehmen geleisteten Arbeit ist, deren Ausmaß auch die Unfallgefahr bedingt (vgl BSGE 54, 243, 246 = SozR aaO), sinnvoll.

    Wenn sich in bestimmten Fällen im Verhältnis hinsichtlich der Unfallgefahr vergleichbarer Betriebe bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen durch diese Regelung etwa wegen der Verbindung mit einem Nebenunternehmen eine höhere Beitragspflicht für das Gesamtunternehmen ergibt als bei einem landwirtschaftlichen Unternehmen, das kein Nebenunternehmen aufweist, aber ansonsten eine ähnliche Struktur wie dieses hat, ist dies die Folge der typisierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art insbesondere im Hinblick auf die Praktikabilität der gesamten Beitragsgestaltung unvermeidbar und von Verfassungs wegen grundsätzlich hinnehmbar ist, ohne daß eine Verletzung des Gleichheitssatzes angenommen werden kann (vgl BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 54, 243, 247 = SozR aaO).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert als anderer angemessener Maßstab iS des § 803 Abs. 1 RVO (Fortführung von BSG vom 25.1.1983 - 2 RU 1/82 = BSGE 54, 243 = SozR 2200 § 803 Nr. 2).

    Zutreffend geht der Kläger zwar davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 54, 243, 244).

    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt, daß die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen BGen durch den Gesetzgeber in § 803 Abs. 1, § 816 Reichsversicherungsordnung (RVO) zum Erlaß satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, da die für die Rechtsverordnungen geltenden engen Begrenzungen der Art. 80 ff GG insoweit nicht gelten (BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 19, 253, 266; 49, 343, 362; BSGE 35, 164, 166; 54, 243, 245).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Januar 1983 (BSGE 54, 243, 244) näher dargelegt, daß die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) nach dem Flächenwert ein anderer angemessener Beitragsmaßstab ist, der weder Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) noch verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt.

    Die Revision setzt sich aber auch insoweit weder mit der gegenteiligen Meinung des Landessozialgericht (LSG) noch mit dem Urteil des Senats vom 25. Januar 1983 (aaO, 247) auseinander.

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Die Festbetragsfestsetzung kann auch nicht als Satzungserlaß bewertet werden (vgl zur Satzungsermächtigung ohne Bindung an Anforderungen des Art. 80 GG: BSGE 68, 123, 124 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSGE 54, 243, 245 = SozR 2200 § 803 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Unfallversicherung - BSG-Urteile vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - und vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; hier: BSG-Urteile vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - und vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 -.

    Urteil vom 25.01.1983 - Az 2 RU 1/82: §§ 802, 803, 811, 816 RVO; Art. 3 Abs. 1 GG Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert (anderer angemessener Maßstab i.S. des § 803 Abs. 1 RVO).

    Fundstelle: BSGE 54, S. 243 .

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 12/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsermäßigung - land- und

    Hierbei gilt, dass dieselbe Beitragshöhe für gleich große Betriebe im jeweiligen örtlichen Bereich bei unterschiedlicher Wirtschaftsweise und unterschiedlichem Personaleinsatz sowie die höhere Beitragspflicht großer im Verhältnis zu kleinen Unternehmen eine Folge der in diesem Rahmen zulässigen typisierenden Regelung ist (s dazu ua BSG vom 25.1.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728; BSG vom 24.1.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123 = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSG vom 23.9.1997 - 2 RU 21/96 - HVBG-Info 1997, 3097) .

    Die Satzungsbestimmungen als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht sind durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit jedenfalls daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 2/00 R - juris; BSG vom 13.12.1960 - 2 RU 67/58 - BSGE 13, 189, 194 = SozR Nr. 2 zu § 915 RVO aF; BSG vom 25.1.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244 = SozR 2200 § 803 Nr. 2) , was hier nicht der Fall ist .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 22 U 15/08
    Zutreffend geht der Kläger auch davon aus, dass die Satzungsbestimmung, auf die sich die von ihm beanstandeten Beitragsforderungen der Beklagten stützen, als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Rechts durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 54, 243, 244; Urteil vom 20. Februar 2001, B 2 U 2/00 R, zitiert nach juris).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zum bisherigen Recht (siehe etwa BSGE 54, 243, 246 ), von der hier abzuweichen keine Veranlassung besteht.

    "Weicht der individuelle Hektar Wert um mehr als 20 % von dem nach vorstehender Regelung anzusetzenden durchschnittlichen Hektar Wert des Ortes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ab, so wird auf Antrag der individuelle Hektar Wert der Beitragsberechnung zugrunde gelegt." Durch die Verwendung des einheitswertabhängigen Bemessungsmerkmals des von den Finanzbehörden ermittelten Vergleichswertes (steuerlichen Wirtschaftswertes) in den genannten Satzungsregelungen stellt der Flächenwert einen eng an den Einheitswert angelehnten Maßstab dar, zu dem das BSG bereits mit Urteil vom 25. Januar 1983 (2 RU 1/82, zitiert nach juris) ausgeführt hat:.

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und vom BSG auch bei irrevisiblen Satzungen daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118).

    Die auf eine nicht noch weitergehende differenzierende Unterscheidung zwischen Betrieben mit und ohne Selbstvermarktung beschränkte höhere Zahl von Berechnungseinheiten ist die Folge der typisierenden und pauschalierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art - bei der Ordnung einer Vielzahl von Fällen - notwendig und verfassungsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen ist (BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).

  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines

    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die Berufsgenossenschaften zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 240 [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65]; 50, 171, 172; 54, 243, 244; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 708 Anm. 4a m.w.N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 154 d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl., § 708 Anm. 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl. 1979, § 21 Anm. 2).

    Die von der Beklagten in ihren UVV Betriebsärzte für die Einsatzzeit der Betriebsärzte getroffene Unterteilung ihrer Mitgliedsunternehmen in zwei Gruppen und die damit verbundene unterschiedliche Einsatzzeit pro Arbeitnehmer stehen unter Beachtung des weiten Regelungsspielraums der Vertreterversammlung der Beklagten als Sozialversicherungsträger (vgl. BSGE 54, 243, 245 [BSG 25.01.1983 - 2 RU 1/82]) noch im Einklang mit den insbesondere in § 2 ASiG enthaltenen gesetzlichen Vorgaben.

    Bei der Einteilung in zwei Gruppen von Betrieben und bei der Einsatzzeit pro Arbeitnehmer und der damit verbundenen Typisierung und Pauschalierung nach dem Durchschnitt sind gewisse Härten hinzunehmen, ohne daß eine Verletzung des Gleichheitssatzes anzunehmen ist (s. BVerfGE 51, 115, 122; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).

  • BSG, 27.05.2004 - B 10 LW 16/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliches

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 55/93

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 23/95

    Vereinbarkeit einer Satzungsregelung mit höherrangigem Recht

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93

    Unfallversicherung - Übungsleiter - Aus- und Fortbildung

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

  • SG München, 30.06.2014 - S 1 U 5037/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Höhe der Beitragspflicht -

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 10/14

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 30/97 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - vorübergehende

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 40/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90

    Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der

  • LSG Sachsen, 28.03.2018 - L 2 U 108/13

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Bayern, 30.06.2005 - L 4 KR 119/02

    Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte (KVdL); Pflicht zur

  • LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 U 252/99

    Gesonderte Veranlagung für eine Reittierhaltung neben einer Veranlagung für ein

  • BSG, 30.03.1999 - B 2 U 13/99 B

    Klärungsbedürtigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96

    Rechtmäßigkeit der Verwendung des sog. Flächenwertmaßstabs als Grundlage der

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 63/85

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Jagdwert - Berechnung des Beitrags -

  • SG Berlin, 20.06.2013 - S 98 U 597/09

    Festsetzung des Mindestbeitrags - Auslegung des § 161 SGB VII - kein freies

  • LSG Hessen, 18.01.1989 - L 3 U 1075/86

    Zur Frage der Beitragspflicht für Eigenjagden in der landwirtschaftlichen UV

  • LSG Bayern, 17.11.1999 - L 2 U 18/97

    Beitragsbemessung (Sozialversicherung) eines Landwirtes unter Zugrundelegung der

  • LSG Bayern, 17.11.1999 - L 2 U 17/97
  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 41/84

    Pflichtversicherte Unternehmer - Ehegatten der Unternehmer - Tätigkeit im

  • LSG Hessen, 24.03.1993 - L 3 U 367/92

    Zur Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge zur jagdlichen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2009 - L 6 U 88/05
  • SG Lüneburg, 17.06.2008 - S 2 U 78/05
  • SG Stade, 11.08.2005 - S 7 U 152/03
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